Ayuda Mutua Mennonita Asunción (AMMA, Mennonitische Hilfe auf Gegenseitigkeit) ist der Zusammenschluss einer Interessengruppe der deutschsprachigen Asuncióner Mennonitengemeinschaft, die sich in Krankheitsfällen finanziell unterstützen. So heißt es in der Einführung zu den Grundregeln der AMMA. Sie ist also keine Krankenversicherung im strikten Sinne des Wortes, sondern ein Verein mit Krankenkasse zur gegenseitigen Unterstützung in Krankheitsfällen. Dennoch wird im täglichen Umgang dieser Zusammenschluss als mennonitische Krankenversicherung bezeichnet. Die AMMA wurde am 25. Mai 1972 von der mennonitischen Männervereinigung in Asunción gegründet. Die Zahl der Mitglieder bzw. Versicherten betrug im Jahre 2005 337 Personen.
Mitglied der AMMA können laut den Statuten werden: Alle deutschsprachigen Mennoniten, die in >Asunción wohnen. Alle Deutschsprachigen, wenn eine mennonitische Firma oder Institution für sie bürgt. Im Fall von Mischehen kann auch der nicht-mennonitische Ehepartner aufgenommen werden.
Die AMMA wird von einem Vorstand, bestehend aus folgenden Personen, geleitet: einem Präsidenten, einem Stellvertreter, einem ärztlichen Berater und einer teilzeitig angestellten Sekretärin (bzw. Sekretär). Die Sekretärin wird für ihre Dienstleistungen bezahlt, die anderen Posten sind ehrenamtlich und daher sind die Verwaltungskosten minimal. Es gibt ordentliche und, wenn notwendig, außerordentliche Mitgliederversammlungen. Jährlich gibt es eine Kassenabrechnung, bei der auch von den Mitgliedern die Monatsrate für das kommende Jahr neu festgelegt wird. Im Jahre 2008 betrug die Monatsrate pro Mitglied Gs. 92.400 (etwa 24 US Dollar).
Die AMMA bietet ihren Mitgliedern folgende Dienstleistungen an: Spezialpreise in zwei christlich geführten Krankenhäusern, >Sanatorio Adventista und >Centro Médico Bautista. Die AMMA bezahlt 80 % von fast allen Dienstleistungen der genannten Krankenhäuser einschließlich Analysen, Röntgenaufnahmen, Elektrokardiogramme, Ultraschalluntersuchungen, Intensivstation und neurologische Krankheiten. Nicht eingeschlossen sind: Sprechstunden, Medikamente, Zahnbehandlung, Brillen, Prothesen, Krücken und jeglicher ärztliche Eingriff oder eine Operation, die vom Patienten gewünscht wird, aber gesundheitlich nicht erforderlich ist.
Gerhard Ratzlaff