Schleitheimer Bekenntnis

Schleitheimer Bekenntnis heißt das erste Glaubensbekenntnis der Schweizer Brüder oder Taufgesinnten, betitelt “Brüderliche Vereinigung etlicher Kinder Gottes sieben Artikel betreffend …”. Es entstand in Schleitheim im Kanton Schaffhausen, Schweiz, am 24. Februar 1527. Der Verfasser ist höchstwahrscheinlich Michael Sattler gewesen.
Das Bekenntnis behandelt sieben Artikel: >Taufe, Bann (Gemeindeausschluss), Brotbrechen (>Abendmahl), >Absonderung von der Welt, Hirtenamt (Pastoren, >Prediger), Schwert (>Wehrlosigkeit) und >Eid.
1. Die Taufe darf nur nach Buße und Bekehrung an Erwachsenen vollzogen werden und ist als Symbol des Sterbens und Auferstehens mit Jesus Christus zu verstehen.
2. Der Bann, d. h. der Gemeindeausschluss, soll über die Gemeindeglieder verhängt werden, die in Sünde leben und nach mehrfacher Ermahnung sich nicht zurechtweisen lassen.
3. Am Abendmahl nehmen nur getaufte Gemeindeglieder teil und es wird als ein Gedächtnismahl des erlösenden Todes Christi gefeiert.
4. Durch die Absonderung von der Welt ist den Gemeindegliedern jede Teilnahme an dem sündigen Treiben und an den Ungerechtigkeiten dieser Welt untersagt.
5. Der Hirte in der Gemeinde Gottes soll nach der Ordnung von Paulus in 1. Timotheus 3, 7 eingesetzt werden. Seine Aufgaben: Ermahnen, Lehren, Zurechtweisen, Bannen, das Brot brechen und allen Brüdern und Schwestern zur Besserung vorbeten.
6. Das Schwert ist eine Gottesordnung außerhalb der Vollkommenheit Christi. Der Gebrauch des Schwertes sowie jegliche Gewalttätigkeit wird aufgrund des Beispiels Jesu und seiner Worte sowie der der Apostel entschieden abgelehnt. Die Weltlichen werden gewappnet mit Stachel und Eisen; die Christen aber sind gewappnet mit dem Harnisch Gottes, mit Wahrheit, Gerechtigkeit, Friede, Glaube, Heil und mit dem Wort Gottes. Auch wird festgestellt, dass es Christen nicht ziemt, ein obrigkeitliches Amt zu übernehmen.
7. Der Gebrauch des Eides wird aufgrund der Worte Jesu abgelehnt, dagegen die Wahrhaftigkeit des Christen in allen Lebenslagen betont, wodurch sich der Gebrauch des Eides erübrigt.
Die >konservativen amerikanischen Mennoniten und die >Amischen in Paraguay halten sich bis heute treu an das Schleitheimer Bekenntnis. Unter den >traditionellen Mennoniten ist das Bekenntnis unbekannt. Ihre Grundlage ist Menno Simons und seine Lehren. Die fortschrittlichen Mennoniten berufen sich recht oft auf das Schleitheimer Bekenntnis, aber die Anwendung ist in einigen Punkten umstritten und findet nicht volle Anwendung im praktischen Leben. So etwa in der Anwendung des Bannes und der Beteiligung an obrigkeitlichen Ämtern.
Gerhard Ratzlaff
Stichwort “Schleitheimer Bekenntnis” in: Christian Hege u. Christian Neff (Hg.): Mennonitisches Lexikon. Vierter Band. Karlsruhe [Selbstverlag] 1967, S. 70-71; Heinold Fast: Der linke Flügel der Reformation. Bremen: Carl Schünemann Verlag, 1962, S. 60-70.