Schulrat

Ende des 19. Jahrhunderts wurde in Russland vom Fürsorgeamt auf Antrag des Gebietsamtes ein Schulrat zur Hebung des Schulwesens eingesetzt. Der Schulrat sollte von den gebildetsten und erfahrensten Männern aus der >Kolonie zusammengesetzt werden. Er sollte aus vier Vertretern der Kolonie und zwei Vertretern der Gemeinden bestehen. Im Laufe der Jahre hing viel davon ab, wer der Vorsitzende des Schulrats war und wie stark er sich dieser Bildungsaufgabe widmen konnte.
In den >Mennonitenkolonien in Paraguay gab es von Anfang an ebenfalls einen Schulrat, der für die Schulen verantwortlich war. Anfänglich hatte man einen Dorfschulrat und einen Kolonieschulrat. Außerdem hatte man ein Bildungskomitee, das aus Vertretern der Kolonie, der Gemeinden und der Schulen bestand und dessen Vorsitzender der Kolonieschulrat war. Zur Aufgabe des Schulrats gehört es, dafür zu sorgen, dass jede Schule ausreichend mit Lehrern versorgt wird. Er ist verantwortlich dafür, dass Schulen solide gebaut und gut ausgestattet werden. Er sorgt für eine angemessene Ausbildung und Fortbildung der Lehrer und achtet darauf, dass im Schulunterricht sowohl die Interessen des Staates als auch der Schulträger beachtet werden. Er überprüft den Unterricht der Lehrer und sorgt für ein angemessenes Bildungsniveau in den Schulen. Er vertritt das Bildungswesen nach außen und innen und ist Ansprechpartner für Kolonievertreter und Eltern.
Jakob Warkentin
Jakob Warkentin: “Bildung als Herausforderung für Gemeinde und Kolonie”. In: Jahrbuch für Geschichte und Kultur der Mennoniten in Paraguay 7 (2006)  S. 103ff.