Altersrente

Die Altersrente ist eine monatliche Zahlung an ältere Mitglieder der >Kolonien. Die Altersrente für die Mitglieder der Kolonien >Menno, >Fernheim und >Neuland im >Chaco von Paraguay ist in einem “Statut der Sozialversicherung der drei Chaco-Kolonien” verankert.
Die Altersrente erhält ein Bürger der Kolonie nach Vollendung des 65. Lebensjahres, wenn er dann innerhalb der drei Chacokolonien lebt, und wenn er nach dem 18. Lebensjahr mindestens 30 Jahre in einer Kolonie gelebt hat und Bürger derselben gewesen ist.
Eine Teilrente wird gezahlt, wenn der Betreffende weniger als 30 Jahre Zugehörigkeit zu einer Kolonie aufweist, wobei eine Staffelung nach Jahren berücksichtigt wird. Die Altersrente wird nicht an ausgewanderte Bürger gezahlt.
Es gibt noch andere monatliche Zahlungen an ältere Personen, die in den einzelnen Kolonien verschieden geregelt sind.
In Fernheim gibt es zeitweilig die so genannte Laguna Porá-Rente; in den verschiedenen Kolonien gibt es unter verschiedenen Namen eine Spar-Rente (Fernheim: Mutualversicherung; Menno: Vorsorgliche Versicherungs- und Rentenkasse), die normalerweise mit dem Arbeitsvertrag bzw. mit dem Arbeitgeber zusammenhängt, und noch andere.
Heinrich F. Wiens