Coordinadora de Iglesias Cristianas para la Asamblea Nacional Constituyente

Die Coordinadora de Iglesias Cristianas para la Asamblea Nacional Constituyente war ein Zusammenschluss der christlichen Kirchen in Paraguay mit der Absicht, in einigen wesentlichen Punkten Einfluss auf die Ausarbeitung der neuen Staatsverfassung vom Jahr 1992 zu nehmen.
Schon bald nach dem Sturz der >Stroessner-Diktatur im Jahre 1989 sprachen sich Stimmen in der Regierung für die Schaffung einer neuen demokratischen Staatsverfassung aus. Wie schon mehrfach in der Geschichte, befürchteten die Mennoniten, dass ihre Privilegien unter >Gesetz Nr. 514 in Frage gestellt werden könnten. Das mennonitische >Gemeindekomitee beauftragte im September 1990 einige Personen, sich intensiv mit dieser Frage zu beschäftigen. Dies waren folgende: Wilhelm F. Sawatzky, Jakob Friesen, Ewald Reimer, Werner Franz und Alfred Neufeld. Einige Personen schieden später aus, andere kamen hinzu. Die Kommission begann die Arbeit mit einer aufgeschlossenen Haltung. Das geht aus einem Brief hervor, den Werner Franz am 26. Oktober 1990 an Richard Sider vom >MCC, USA, schrieb, in dem um Wegweisung in dieser wichtigen Angelegenheit gebeten wurde. Franz schreibt, dass Paraguay sich in einem “Übergang zur Demokratie” befinde. Dieser Prozess des politischen Wechsels habe zu einem neuen Erwachen unter den Mennoniten geführt, tiefer über ihre politische und soziale Verantwortung in der entstehenden Demokratie nachzudenken. Dann spricht er das eigentliche Thema an, den Militärdienst bzw. die Befreiung von demselben. Er führt aus, dass in Paraguay der obligatorische Wehrdienst bestehe, dass aber die Mennoniten aufgrund des Gesetzes Nr. 514 davon befreit seien. Weiter schreibt Franz: Unsere Absicht ist jetzt, dahin zu arbeiten, dass unsere Stellungnahme dahin führen möchte, die nationale Verfassung dahin zu verändern, dass auch andere die gesetzliche Möglichkeit haben würden, nicht den Militärdienst zu tun.
Das war ein Ansatz, den man in der Mennonitengeschichte wohl kaum sonstwo findet. Es ging also nicht nur darum, wie es in Russland so krass zum Ausdruck kam, die eigenen Vorteile (Sonderinteressen) aufrecht zu erhalten, sondern sie allen Bürgern im Lande zugänglich zu machen. Dabei ging man folgendermaßen vor:
Zunächst suchte die Kommission nach Personen in der paraguayischen Gesellschaft, die in der Frage des Militärdienstes ähnlich dachten wie die Mennoniten, wenn auch nicht auf Grund der gleichen Glaubensprinzipien. Sie trafen auf Senator Fernando Vera, der den Standpunkt der “Reduzierung des Militärs” vertrat. Eine weitere Person war Pastor Georg Wiley von den Discípulos de Cristo und vom Comité de Iglesias, einem Komitee, das sich schon viel mit Fragen der sozialen Gerechtigkeit in Paraguay beschäftigt und scharf damit auseinandergesetzt hatte. Eine dritte Person war Josefina de Fernández Estigarribia, die Beauftragte für Menschenrechtsfragen. Der Rechtsanwalt und Notar Dr. Lorenzo Liviéres wurde zur Mitarbeit an der Ausarbeitung eines Dokuments für die Wehrdienstbefreiung angeworben. Bei der Suche nach weiteren Unterstützern in dieser Sache fand man heraus, dass der Direktor von Radio Cáritas, Radiosender der katholischen Universität, “ein überzeugter Militärdienstverweigerer ist”. Selbst bei dem Präsidenten der paraguayischen Bischofskonferenz, Monseñor Liviéres Banks, fragte man an, “inwiefern die katholische Kirche an dieser Sache würde mitarbeiten wollen”. Diese und andere Kontakte wirkten fördernd und ermutigend.
In der Kommission war man sich aber auch bewusst, dass sie die Unterstützung der Gemeinden für den neuen Ansatz bräuchten. Im Jahre 1991 ging man daran, das Bewusstsein für die Wehrdienstbefreiung und die >Friedenslehre in den eigenen mennonitischen Gemeinden im weiteren Sinne zu fördern. Zu diesem Zwecke vervielfältigte man das Traktat von J. A. Toews “Unser Versöhnungsdienst in einer zerbrochenen Welt” und verbreitete es in den Gemeinden, wo es “als Studien- und Hilfsmaterial gebraucht werden” sollte, schreibt Franz am 2. April 1991.
Zugleich sammelte die Kommission Material aus verschiedenen Ländern, wo über das gleiche Thema verhandelt worden war: Brasilien, Argentinien, MCC, UNO-Resolutionen u.a.m. Sehr ermutigend für die Kommission war dann ein Brief von der katholischen Bischofskonferenz in Paraguay (Conferencia Episcopal Paraguaya) vom 17. April 1991. Der Sekretär der Konferenz Bischof Celso Yegros Estigarribia schrieb, dass die katholische Kirche ganz besonders sensibel für die Förderung des Friedens und der Gerechtigkeit sei und Gewalttätigkeit als Methode zur Lösung von Konflikten ablehne. Dies war biblisch-täuferische Theologie und sprach die Mennoniten an.
Rechtsberater hatten der mennonitischen Kommission bereits vorgeschlagen, nicht im Alleingang einen Gesetzesentwurf in Bezug auf die Wehrdienstfrage auszuarbeiten. Damit würde man nicht weit kommen. Sie schlugen vor, zusammen mit anderen christlichen Kirchen im Lande vorzugehen. Dieser Vorschlag wurde von der Kommission allen Ernstes wahrgenommen, um im Namen einer möglichst großen Unterstützungsgruppe aufzutreten, vielleicht als Zusammenschluss verschiedener kirchlicher Institutionen, heißt es in einer Zusammenfassung nach einem Gespräch mit dem Senator Dr. Waldovino Ramón Lovera vom 29. April 1991. Weiter schreibt Franz überzeugt: Die Zusammenarbeit mit anderen Kirchen wäre unbedingt anzustreben. Eine interdenominationale Arbeitsgruppe würde auf alle Fälle mehr Glaubwürdigkeit haben als Vertreter einer kleinen exklusiven Gruppe.
Schließlich weist Franz auf die Tatsache hin, dass die nationale Presse mehrere Fälle von Verstößen gegen die Menschenrechte bei den Mennoniten veröffentlicht habe, wodurch “die öffentliche Meinung den Mennoniten gegenüber negativ” eingestellt sei. Franz schlussfolgert: Dieses bedeutet unter anderem, dass es nicht günstig sein wird, den Antrag auf Militärdienstbefreiung als einen mennonitischen Antrag aufzuziehen (13. Mai 1991). Mit anderen Worten, es bestand keine Möglichkeit, im Alleingang als Mennoniten das gewünschte Ziel zu erreichen.
Auf Grund dieser Überlegungen wurden zum 27. Mai 1991 eine Anzahl evangelischer Gemeindevertreter und Pastoren aus nicht mennonitischen Kreisen erstmals zu einem Dialog ins Mennonitenheim in Asunción eingeladen. Am 10. Juni fand dann das zweite Gespräch statt. Bald beteiligte sich auch die katholische Kirche durch ihren Vertreter an diesen Gesprächen. Die Vertreter der christlichen Kirchen Paraguays einigten sich auf vier Punkte, an denen sie gemeinsam arbeiten wollten und für deren Aufnahme in die neue Staatsverfassung sie sich einsetzen würden: Trennung von Kirche und Staat, Schutz für Familie und Ehe, Religions- und Gewissensfreiheit, Befreiung vom Militärdienst aus Gewissensgründen.
In dem Protokoll der Gemeindekomiteesitzung vom 26. Juli 1991 heißt es zu diesen Vorschlägen: Klar soll sein, dass wir dieses nicht als ein Mennonitenprojekt einreichen wollen, sondern als religiöse Gruppen von Paraguay. In der Diskussion wurde auch hervorgehoben, dass man sich den Anforderungen der Zeit eben stellen müsse – es waren wohl nicht alle davon überzeugt.
Unter Aufwand von viel Zeit und Energie wurden die vier Vorschläge ausgearbeitet und mit Bibelstellen, kirchlichen Aussagen und wichtigen Dokumenten der UNO belegt und in Form eines attraktiven Büchleins gedruckt. Dieses wertvolle Dokument wurde im Januar 1992 allen 198 Mitgliedern der verfassungsgebenden Versammlung (Convencionales constituyentes) und den Presseleuten “persönlich eingehändigt”, damit es ihnen in den Plenarsitzungen der Convención Nacional Constituyente als Orientierung dienen solle.
Auf Einladung des Vorsitzenden der Convención Nacional Constituyente Dr. Facundo Insfrán durften fünf Vertreter der Coordinadora de Iglesias Cristianas an den Sitzungen der Kommission teilnehmen, um als Kontaktpersonen für auftretende Fragen zur Verfügung zu stehen. Die fünf Vertreter waren: José Valpuesta (Katholik), Armin Ihle (Lutheraner), Werner Franz (Mennonit), César Acevedo (Hermanos Libres) und Osvaldo Velásquez (Baptist).
Eine der umstrittensten Fragen in den Diskussionen der neuen Gesetzgebung war die der Befreiung vom Wehrdienst aus Gewissensgründen. Das Militär befürchtete dadurch eine Einschränkung seines Machtbereiches. Doch schließlich wurden die jahrelange Arbeit und das Bemühen der Coordinadora um die Befreiung vom Wehrdienst aus Gewissensgründen teilweise mit Erfolg gekrönt. Artikel 129 der neuen Verfassung hält zwar am obligatorischen Militärdienst für alle paraguayischen jungen Männer fest, erlaubt dann aber zugleich allen wehrpflichtigen jungen Männern des Landes die Befreiung von diesem Dienst aus Gewissensgründen. Aufgrund dieses Artikels können fortan alle wehrpflichtigen jungen Männer vom Militärdienst befreit werden. Trotzdem haben die Mennoniten immer noch einen beachtlichen Vorteil der nationalen Bevölkerung gegenüber, denn auf Grund des >Gesetzes Nr. 514 von 1921 bleiben sie auch weiter als ganze Gemeinschaft vom Militärdienst befreit. Die mennonitischen jungen Männer brauchen nicht als einzelne den Wehrdienst zu verweigern. Das tut die Gemeinde zusammen mit der mennonitischen Verwaltung für sie. Ein Alternativdienst zu Gunsten der Zivilbevölkerung ist für die Wehrdienstverweigerer in der Verfassung vorgesehen, aber bis heute (2009) nicht gesetzlich geregelt und daher auch nicht eingeführt worden. Sollte in Paraguay ein stehendes Berufsheer eingeführt werden, so würde die Notwendigkeit der Regelung des Zivildienstes damit überflüssig werden.
Es war das Verdienst der Mennoniten Paraguays, dass die christlichen Kirchen sich einigten, an der Staatsverfassung mitzuarbeiten. Dieser Tatbestand ist von der katholischen Kirche in ihrer Zeitschrift Acción (März 1992, S.11) gebührend hervorgehoben und anerkannt worden.
Gerhard Ratzlaff
Akten und Protokolle im Comité Social-Económico Mennonita (CSEM); Gerhard Ratzlaff: Menno Simons’ Vermächtnis in einem Lateinamerikanischen-Multikulturellen Kontext: Das Beispiel Paraguay. [Masch. Schr.] Asunción, 1996.